Pachtanpassung für Leipziger Kleingärten ab 2026

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

nach mehr als 25 Jahren stabiler Pachtgebühren steht für die Leipziger Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ab 2026 eine Anpassung an. Seit 1999 liegt der Pachtzins bei 0,12271 €/m². Ein aktuelles Bodenwertgutachten des Gutachterausschusses der Stadt Leipzig zeigt jedoch, dass der gesetzlich zulässige Höchstwert inzwischen bei 0,21 €/m² liegt. 

Wie der Pachtzins berechnet wird

Im Gegensatz zu Wohnraummieten gibt es für Kleingärten keinen klassischen Mietspiegel. Stattdessen orientiert sich die Berechnung an Pachtwerten aus dem gewerblichen Obst- und Gemüseanbau. Das Bundeskleingartengesetz erlaubt maximal das Vierfache dieser Vergleichspacht, wodurch eine Art „Mietpreisbremse“ für Kleingärten besteht.

Moderate Erhöhung in 2026

Die Anpassung ist also sowohl gesetzlich als auch marktbedingt – sie liegt außerhalb des direkten Einflusses des Vereins.

Der Stadtverband der Kleingärtner e.V. – und damit auch unser Verein – passt den Pachtzins für 2026 bewusst nur auf 0,15 €/m² an. Damit bleibt die finanzielle Belastung überschaubar, auch wenn rechtlich höhere Werte möglich wären.

Bitte beachtet jedoch, dass es dem Verein vorbehalten bleibt, den zulässigen Höchstpachtzins von 0,21 €/m² künftig vollständig zu erheben oder gegebenenfalls nachzuberechnen.

Wir danken Euch für Euer Verständnis und Eure Mithilfe, unseren Verein auch weiterhin stabil und zukunftsfähig aufzustellen.

Euer Vorstand