Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
nach mehr als 25 Jahren stabiler Pachtgebühren steht für die Leipziger Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ab 2026 eine Anpassung an. Seit 1999 liegt der Pachtzins bei 0,12271 €/m². Ein aktuelles Bodenwertgutachten des Gutachterausschusses der Stadt Leipzig zeigt jedoch, dass der gesetzlich zulässige Höchstwert inzwischen bei 0,21 €/m² liegt.
Wie der Pachtzins berechnet wird
Im Gegensatz zu Wohnraummieten gibt es für Kleingärten keinen klassischen Mietspiegel. Stattdessen orientiert sich die Berechnung an Pachtwerten aus dem gewerblichen Obst- und Gemüseanbau. Das Bundeskleingartengesetz erlaubt maximal das Vierfache dieser Vergleichspacht, wodurch eine Art „Mietpreisbremse“ für Kleingärten besteht.
Moderate Erhöhung in 2026
Die Anpassung ist also sowohl gesetzlich als auch marktbedingt – sie liegt außerhalb des direkten Einflusses des Vereins.
Der Stadtverband der Kleingärtner e.V. – und damit auch unser Verein – passt den Pachtzins für 2026 bewusst nur auf 0,15 €/m² an. Damit bleibt die finanzielle Belastung überschaubar, auch wenn rechtlich höhere Werte möglich wären.
Bitte beachtet jedoch, dass es dem Verein vorbehalten bleibt, den zulässigen Höchstpachtzins von 0,21 €/m² künftig vollständig zu erheben oder gegebenenfalls nachzuberechnen.
Wir danken Euch für Euer Verständnis und Eure Mithilfe, unseren Verein auch weiterhin stabil und zukunftsfähig aufzustellen.
Euer Vorstand